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Ratgeber & Fakten

Auto verkaufen. Gut informiert.

Alles, was Sie vor dem Verkauf Ihres Fahrzeugs wissen sollten: Unterlagen, Vertrag, Wert, Abmeldung und Bezahlung.

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0 €Abholung & Abmeldung beim Ankauf
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Welche Unterlagen brauche ich zum Autoverkauf?

Für einen reibungslosen Verkauf sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sie belegt die Verfügungsberechtigung
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Alle Schlüssel, inklusive Zweitschlüssel
  • Serviceheft, Werkstattrechnungen und der letzte HU-Bericht

Fehlt der Fahrzeugbrief, etwa weil er bei der finanzierenden Bank liegt, klären wir die Ablösung direkt mit der Bank.

Was steht im Kaufvertrag?

Wir schließen jeden Ankauf mit einem schriftlichen Kaufvertrag ab. Darin stehen Fahrzeugdaten, Kilometerstand, bekannte Schäden, Kaufpreis, Zahlungsart sowie Datum und Uhrzeit der Übergabe. Ab der Übergabe tragen wir die Verantwortung für das Fahrzeug.

In unserem Kaufvertrag wird die Sachmängelhaftung des privaten Verkäufers ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Sie haften dann nur noch für Mängel, die Sie kannten und verschwiegen haben, und für ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften wie Unfallfreiheit oder Kilometerstand. Geben Sie bekannte Schäden deshalb vollständig an.

Was beeinflusst den Wert meines Autos?

Die wichtigsten Faktoren sind Modell, Motorisierung, Alter, Laufleistung, Zustand und Unfallhistorie. Dazu kommen Ausstattung, Anzahl der Vorbesitzer, Scheckheft und die aktuelle Nachfrage. Ein lückenloses Scheckheft, ein Zweitschlüssel und ein sauberer Innenraum bringen oft mehr, als die Aufbereitung kostet.

Nutzen Sie unseren Ankaufsrechner für eine erste Einschätzung.

Unfallwagen, Motorschaden, kein TÜV

Auch Fahrzeuge mit Schäden haben einen Wert, sei es für die Reparatur, den Export oder die Ersatzteilverwertung. Reparaturen vor dem Verkauf lohnen sich selten, da die Kosten meist höher sind als der Mehrerlös.

Geben wir ein Fahrzeug zur Verschrottung, erfolgt das ausschließlich über anerkannte Demontagebetriebe.

Finanziertes Auto verkaufen

Liegt der Fahrzeugbrief bei der Bank, fordern wir den Ablösebetrag an und zahlen diesen direkt an die Bank. Den Rest erhalten Sie bei Übergabe. Ist der Ablösebetrag höher als der Kaufpreis, zeigen wir Ihnen die Differenz vorab transparent auf.

Abmeldung, Versicherung und Kfz-Steuer

Mit der Abmeldung informiert die Zulassungsbehörde den Versicherer und den Zoll, der die Kfz-Steuer erhebt. Die Steuer endet mit dem Tag der Abmeldung, die Steuerpflicht beträgt aber mindestens einen Monat. Zu viel Gezahltes erstattet der Zoll auf die dort hinterlegte Bankverbindung. Die Kfz-Versicherung geht meist in eine beitragsfreie Ruheversicherung über; bei einem Verkauf sollten Sie Ihren Versicherer zusätzlich selbst informieren. Den Schadenfreiheitsrabatt können Sie auf ein neues Fahrzeug übertragen.

Beim Ankauf übernehmen wir die Abmeldung kostenlos. Wie Sie Ihr Fahrzeug selbst abmelden, lesen Sie auf unserer Seite Auto abmelden.

Bezahlung und Sicherheit

Sie erhalten Ihr Geld bei Übergabe, bar oder per Echtzeitüberweisung. Übergeben Sie Fahrzeug, Schlüssel und Papiere erst, wenn das Geld bei Ihnen ist. Diesen Grundsatz empfehlen wir bei jedem Autoverkauf, auch an Dritte.

Bei Barzahlungen ab 10.000 Euro, auch bei mehreren zusammenhängenden Zahlungen, sind Händler nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, die Identität des Verkäufers festzustellen. Wir prüfen daher Ihren Ausweis und dokumentieren den Vorgang.

Begriffe kurz erklärt

  • HU: Hauptuntersuchung, umgangssprachlich TÜV. Bei Pkw alle zwei Jahre, bei Neuwagen erstmals nach drei Jahren.
  • FIN: Fahrzeug-Identifizierungsnummer, die eindeutige Nummer Ihres Autos.
  • Außerbetriebsetzung: der amtliche Begriff für die Abmeldung.
  • Kommission: Verkauf eines Fahrzeugs im Auftrag und im Namen des Eigentümers.
  • Differenzbesteuerung: Händler versteuern bei Gebrauchtwagen nur ihre Marge, die Mehrwertsteuer wird nicht ausgewiesen.

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